Vom 23. bis 31. Dezember finden in den Pfarrbüros keine Sprechzeiten statt. Für Bestattungsanmeldungen sind wir selbstverständlich erreichbar.
Wir wünschen Ihnen, dass es bei Ihnen Weihnachten wird. Das geschieht ja nicht unbedingt am 24. Dezember, als würde ein Schalter umgelegt. Wir wünschen Ihnen, dass Sie hören und staunen können, dass Ihnen über Nacht eine neue Hoffnung geborenwird und Freude Sie erfüllt. Noch wissen wir nicht, unter welchen Bedingungen wir das Fest von Christi Geburt feiern können. Wir hoffen, dass wir in unseren Kirchen zusammenkommen dürfen.
Aus dem Pfarrbüro
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Den Kurs überprüfen – zum Buß- und Bettag
Ich ahne, dass ich meine rastlose Lebensweise ändern müsste und ignoriere es.
Der Buß- und Bettag ist ein Feiertag der evangelischen Kirche. Erinnern sollen sich die Gläubigen an diesem Tag daran, dass das Scheitern zum Leben gehört, zugleich soll der Tag Mahnung sein, sich immer wieder neu auf das Leben zu besinnen. Leitwort ist die vierte Bitte des Vaterunsers: "Und vergib uns unsere Schuld". Die evangelische Kirche beging den Tag erstmals im 15. Jahrhundert. 1995 wurde der Tag in allen Bundesländern abgeschafft, außer in Sachsen, wo der Buß- und Bettag immer noch gesetzlicher Feiertag ist. Ich tue anderen Unrecht, aber ich gestehe es mir nicht ein. Zur Ehrlichkeit mit mir selbst, zu einem wahrhaftigen Blick auf meine Schwächen ruft der Buß- und Bettag auf. Kein Mensch ist vollkommen, jeder macht Fehler. Und so sprechen die Texte an diesem Tag von Gottes Zorn und Gottes Enttäuschung über die Menschen, die nicht auf ihn hören.
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Formulare und Anmeldungen der Kirchgemeinde Zeithain
Hier finden Sie Formulare und Anmeldungen für die verschiedensten Bereiche des kirchlichen Lebens. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Kirchgemeindeverwaltung Sabine Frank und Annett Unger.
Zu Gesprächen oder Terminvereinbarungen nehmen Sie bitte Kontakt zur Kirchgemeindeverwaltung auf.
Friedhofsgebührenordnung der Kirchgemeinde Zeithain
https://engagiert.evlks.de/Friedhofsordnungen/Dezember_2024/34021-2024-297.pdf
Mit der Veröffentlichung der Regelungen im Friedhofsanzeiger ist die öffentliche Bekanntmachung umgesetzt. Den Maßstab, wann die Regelungen inkrafttreten bildet die entsprechend verankerte Regelung des Inkrafttretens (§ 10 FGO bzw. § 43 FO) innerhalb der jeweiligen Ordnung in Verbindung mit dem Datum der öffentlichen Bekanntmachung im Friedhofsanzeiger.
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