Pfarrdienstwohnung in Glaubitz entwidmet
14. September 2026
Der Kirchenvorstand hat mit Wirkung vom 6. Juli 2026 die Pfarrdienstwohnung in Glaubitz entwidmet.
Hintergrund ist die zukünftige Struktur unserer kirchlichen Arbeit: In unserem Bereich wird künftig nur noch eine Pfarrstelle genehmigt. Der Wohnsitz der Pfarrerin bzw. des Pfarrers wird weiterhin Zeithain sein.