Pfarrdienstwohnung in Glaubitz

Der Kirchenvorstand hat mit Wirkung vom 6. Juli 2026 die Pfarrdienstwohnung in Glaubitz entwidmet.

Hintergrund ist die zukünftige Struktur unserer kirchlichen Arbeit: In unserem Bereich wird künftig nur noch eine Pfarrstelle genehmigt. Der Wohnsitz der Pfarrerin bzw. des Pfarrers wird weiterhin Zeithain sein.