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Pfarrdienstwohnung in Glaubitz entwidmet


14. September 2026

Der Kirchenvorstand hat mit Wirkung vom 6. Juli 2026 die Pfarrdienstwohnung in Glaubitz entwidmet.

Hintergrund ist die zukünftige Struktur unserer kirchlichen Arbeit: In unserem Bereich wird künftig nur noch eine Pfarrstelle genehmigt. Der Wohnsitz der Pfarrerin bzw. des Pfarrers wird weiterhin Zeithain sein.