Wir wählen am 13. September einen neuen Kirchenvorstand! In diesem Jahr werden in allen Kirchgemeinden und Kirchspielen unserer sächsischen Landeskirche die Kirchenvorstände durch Wahl und Berufung neu gebildet. In unserer Vereinigten Kirchgemeinde sind von den Wahlberechtigten 11 Kirchvorsteher und Kirchvorsteherinnen zu wählen.
Die Wahl findet am Sonntag, 13.09.2020 im Anschluss an die Gottesdienste in Glaubitz, Zeithain, Röderau, Lorenzkirch und Streumen statt.
Wir suchen Kirchgemeindeglieder mit Interesse an Bibel und Wertschätzung für die christlichen Traditionen. Wir suchen Menschen, denen gutes Miteinander in Kirche und Dorf am Herzen liegt und die auch kritisch-sachliche Auseinandersetzungen nicht scheuen, damit „Kirche im Dorf bleibt“. Wir suchen Christen, für die gefaltete Hände eine weitere Möglichkeit bedeuten und die tun, was sie glauben. Wir bieten Gestaltungsspielräume zwischen Bewahren und Experimentieren sowie Gemeinschaft quer durch alle Generationen. Wir bieten inhaltliche und geistig-geistliche Herausforderung sowie Bereicherung in einem Ehrenamt, das ein grundlegendes Netzwerk in unserer Gesellschaft ist.
Gewählt wird in fünf Stimmbezirken. Bitte beachten Sie: Wer in Glaubitz, Radewitz, Nünchritz, Grödel, Roda oder Zschaiten wohnt, kann nur in Glaubitz wählen. Wer in Zeithain oder Neudorf wohnt, kann nur in Zeithain wählen. Werin Röderau, Bobersen, Moritz und Promnitz wohnt, kann nur in Röderau wählen. Wer in Lorenzkirch, Cottewitz, Zschepa, Gohlis,
Kreinitz, Jacobsthal wohnt, kann nur in Lorenzkirch wählen. Und wer in Streumen, Peritz, Marksiedlitz, Colmnitz, Wülknitz, Lichtensee und Tiefenau wohnt, kann nur in Streumen wählen.
Wenn Sie am Wahltag verhindert sind, können Sie Ihr Wahlrecht auf dem Weg der Briefwahl ausüben. In diesem Fall beantragen Sie bitte bis zum 09.09.2020 mündlich oder schriftlich beim Pfarramt ein Wahlschein. Wir laden alle wahlberechtigten Kirchgemeindeglieder sehr herzlich ein, sich an der Wahl zu beteiligen. Denn die Kirchvorsteher und Kirchvorsteherinnen leiten mit den Pfarrern, Gemeindepädagogen und Kirchenmusikern gemeinsam unsere Kirchgemeinde geistlich,inhaltlich und organisatorisch. Unterstützt werden sie dabei von den Angestellten in Pfarramts- und Friedhofsverwaltung sowie vielen ehrenamtlichen Mitarbeitern.
Wer kann eigentlich wählen, ist also „wahlberechtigt“? Das sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getauften Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet
haben, aus ihrer Kirchenmitgliedschaft alle kirchlichen Rechte besitzen und in der Wählerliste verzeichnet sind.
Die Wählerlisten liegen vom 6. Juli 2020 bis 19. Juli 2020 während der Öffnungszeiten im Pfarrbüro Zeithain (dienstags 17.00 – 19.00 Uhr und donnerstags 9.00 – 11.00 Uhr)
sowie im Pfarrbüro Glaubitz (dienstags 9.00 – 11.00 Uhr und donnerstags 15.00 – 17.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.
Auch nach dem Ablauf der Auslegungsfrist kann bis zum 2. August 2020 Einsicht in die Wählerliste genommen werden. Einsprüche gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Wählerliste (Kirchgemeindegliederverzeichnis) können nur geprüft werden, wenn sie schriftlich und unter Angabe der Gründe bis zum 16. August 2020 an den Kirchenvorstand (Teichstraße 1, 01619 Zeithain) gerichtet werden.