Hier die Regelungen zum Herunterladen:

Maßnahmen in Gottesdiensten und Veranstaltungen

Folgende Maßnahmen sind in allen Gottesdiensten und Veranstaltungen umzusetzen:

  • Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in allen Gottesdiensten und Veranstaltungen
  • durchgängiges Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (ausgenommen hiervon sind nur die liturgisch Handelnde bzw. Sprechende; auf den Mindestabstand von 3 m zu anderen Menschen ist dabei zu achten)
  • personenbezogene Kontaktdatenerfassung (Name, Tel. oder eMail, PLZ) und deren datenschutzkonforme Aufbewahrung für einen Monat.
  • Umsetzung eines schriftlichen Hygienekonzeptes (festgelegte Belegungsobergrenzen für alle Kirchen und Gemeinderäume sind einzuhalten)
  • allgemeine Hygiene-Maßnahmen und regelmäßiges Lüften von Räumen

Gottesdienste (z.B. auch Jugend-, Familien-, Kindergottesdienste) dürfen unter der Beachtung der oben genannten Regeln stattfinden.

Das Abendmahl kann dort gefeiert werden, wo es seelsorglich erforderlich ist.

Kirchliche und weltliche Trauerfeiernfinden unter Beachtung der oben genannten Regeln statt.

Christenlehre und Konfirmandenunterricht können unter Beachtung der oben genannten Hygieneregeln stattfinden, weil sie religiöse Bildungsveranstaltungen sind.

Chor- und Bläserproben sind in Räumen nicht möglich, wenn der Abstand (3m bei Bläsern) nicht eingehalten werden kann.

Sitzungen kirchlicher Gremien (z.B. Kirchenvorstand, Kirchenbezirksvorstand, Dienstbesprechungen etc.) sind Leitungstätigkeit bzw. Arbeitssitzungen und können unter og. Hygieneregeln stattfinden, wenn sie notwendig sind.

Sonstige Zusammenkünfte in kirchlichen Räumen, die der Religionsausübung dienen (z.B. Gruppen und Kreise) sind möglich. Es ist jedoch zu prüfen, ob sie sinnvoll sowie notwendig sindund verantwortbar durchführbar sind oder ob sie in anderen Formaten und Formen (digital, telefonisch, postalisch etc.) organisiert werden können.

Seelsorge-Besuche in Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern sind nach Voranmeldung im Heim möglich.Bitte sprechen Sie Ihre Pfarrer(in) einfach darauf an, wenn Sie oder Ihr(e) Angehörige(r) einen Besuch wünscht.