Kantate - Ich sing dir meine Lied

Evangelische Frömmigkeit wäre nicht denkbar ohne die Musik. Um Musik und Gesang drehen sich die biblischen Lesungen am Sonntag (Singt!): Der erleichterte Dank der Geretteten, das mächtige Loblied der Geschöpfe Gottes, das besänftigende Harfenspiel und der mutige Gesang, der Kerkermauern sprengt – sie alle vereinen sich zu einem vielstimmigen Lob Gottes. Dort, wo sein Name so besungen wird, dort ist Gott ganz nah. Kein Bereich des Lebens soll von diesem Lob ausgeschlossen sein, keiner ist zu gering für diese Musik. Je mehr unser Leben zum Gesang wird, desto stärker wird uns dieses Lied verändern zu liebevolleren und dankbaren Menschen.

In diesem Jahr werden Gemeindegesang, Chormusik, Flöten und Posaunen fehlen! Dennoch, lassen Sie sich nicht abhalten: Ich sing dir mein Lied!

Gottesdienste - weitere Erleichterungen, keine Veranstaltungen und Chorproben

kreuzNach der Corona-Schutz-Verordnung vom 30. April 2020 sind Gottesdienste in geschlossenen Räumen ohne Personenobergrenze unter Sicherstellung der Abstands- und Hygieneregeln möglich. Gottesdienste im Freien sind mit maximal 50 Besucherinnen und Besuchern möglich:

  • Alle sind herzlich eingeladen!
  • Tragen Sie während des Gottesdienstes bitte den Mund-Nase-Schutz
  • Halten Sie im Kirchenraum einen Sitzplatzabstand von 2m ein
  • Beachten Sie bitte die Hinweise am Einlass und des Pfarrers /der Pfarrerin!

Auch für Veranstaltungen in Kirchgemeinden gilt, was in der aktuell geltenden Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen vom 31. März 2020 geregelt ist. Danach sind kirchliche Versammlungen von Gruppen und Chören (Proben), Kinderveranstaltungen unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden weiter untersagt.

 

Keine Konfirmation am Pfingstwochenende

Konfi 2020Die Konfirmationen Ende Mai finden nicht statt. Wir haben sie in Absprache mit den Eltern auf Samstag, 5. September, 13.00 Uhr und Samstag, 26. September, 13.00 Uhr (beide bleiben in Glaubitz) verschoben.

Fragen zu Beerdigungen, Taufen und Trauungen?

Wenden Sie sich bitte an unsere Pfarrer/-in:
Grit Skriewe-Schellenberg,
Martin Scheiter oder
Heiner Sandig

Auch mit persönlichen Anliegen können Sie gern anrufen!

 

Absage der Musicalfreizeit 2020

kindermusicalDie Musicalrüstzeit fü Kinder muss leider auch ausfallen.

Näheres in diesem Beitrag!

 

 

 


Konzert mit Jürgen Rieger fällt aus

Schlosskapelle tiefenau rdax 800x572Das angekündigte Orgelkonzert mit Jürgen Rieger in Tiefenau am 31. Mai findet nicht statt. Die Corana-Einschränkungen führten zu dieser Entscheidung.

 

Corona-Einschränkungen in Sachsen ab 4. Mai:

covid 19 4916982 1280Ausgangsbeschränkung: In Sachsen galt seit dem 21. März für den gesamten Freistaat eine Ausgangsbeschränkung. Bislang war das Verlassen von Wohnung oder Haus ohne triftigen Grund untersagt. Diese strikte Vorgabe hat das Land nun aber gelockert. Allerdings soll man sich nur mit Menschen aus dem eigenen Haushalt oder maximal einer anderen Person draußen bewegen.

Wer sich draußen bewegt, muss dies außerdem nicht mehr im unmittelbaren Umfeld vom Wohnort tun. Dieses war in Sachsen als Entfernung von 15 Kilometern um die Wohnung definiert worden. Die "15-Kilometer-Regel" fällt weg. Touristische Ausflüge sind wieder gestattet, auf überregionale Reisen soll aber weiter verzichtet werden.

Geschäfte: Seit dem 20. April haben in Sachsen neben Supermärkten, Buch- und Fahrradläden, Baumärkten und Autohäusern auch andere Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder geöffnet. Einkaufszentren bleiben zu. Ab dem 4. Mai dürfen Friseure und Kosmetiksalons wieder öffnen, ebenso Museen, Bibliotheken, Zoos und botanische Gärten.

Gottesdienste: Die Landesregierung erlaubt wieder Gottesdienste mit bis zu 15 Teilnehmern. Gleiches gilt für Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen. Die Gemeinden erhalten die Befugnis, Veranstaltungen sowie Versammlungen in Einzelfällen auf Antrag hin ausnahmsweise genehmigen zu dürfen. Generell bleiben diese aber untersagt. Ab dem 4. Mai sind auch wieder Gottesdienst mit mehr als 15 Menschen erlaubt.

Maskenpflicht: Als erstes Bundesland hat Sachsen die Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr sowie für den Einzelhandel beschlossen. Die Regelung gilt bereits seit dem 20. April. Zur Abdeckung von Nase und Mund reicht aber auch ein einfaches Tuch oder ein Schal.

Schulen: Ab dem 6. Mai dürfen die Schüler an Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen wieder in die Schulen zurückkehren, die 2021 ihren Abschluss machen. In Grund- und Förderschulen darf die Klassenstufe 4 wieder zum Unterricht. Bisher waren die Schulen im Freistaat nur für die Schüler der Abschlussklassen für die Prüfungsvorbereitung geöffnet.

Spielplätze: Sachsen will die seit Wochen gesperrten Spielplätze unter strengen Hygiene-Auflagen ab Montag (4. Mai) wieder öffnen.

Sport: Ab dem 4. Mai ist der Vereinssport unter freiem Himmel wieder möglich - also auf Rasen- und Tennisplätzen oder Laufbahnen.

Versammlungen: Sachsen lockert das Versammlungsverbot weiter. Ab kommenden Montag (4. Mai) sind wieder Demonstrationen mit bis zu 50 Teilnehmern möglich.